In Nordrheinwestfalen wurde erneut ein Vater in einwöchige Erzwingungshaft genommen, weil er seinen 10jährigen Sohn vom verpflichtenden Sexualkundeunterricht befreien wollte. Der Vater begründete seine Haltung mit seiner Elternpflicht, seinen Sohn vor staatlichen Eingriffen in dessen Intimsphäre zu schützen. Auch der Sohn weigerte sich am 20stündigen Aufklärungsunterricht teilzunehmen. Über die Eltern wurde zunächst ein Bußgeld von 250 Euro verhängt. Weil sie die Zahlung ablehnten, wurde der Vater am 29.06.2012 verhaftet und sitzt nun für sieben Tage in der Haftanstalt Attendorn.
Den Eltern zufolge entspreche das Unterrichtsmaterial nicht den Zulassungsvoraussetzungen für den staatlichen Sexualkundeunterricht. Demnach müsse der Unterricht wissenschaftlich geprüft sein und dürfe die elterliche Glaubensüberzeugung und das Persönlichkeitsrecht der einzelnen Schüler nicht verletzen. „Die staatliche Sexualerziehung ist einseitig emanzipatorisch-ideologisch ausgerichtet; sie widerspricht unserer christlichen Glaubensüberzeugung, und wir halten sie für falsch, weil sie die Kinder zu einer selbstbestimmten Frühsexualität mit allen negativen Folgen einer solchen verführt (z.B. Erziehungsunfähigkeit – so S. Freud) und die Pädophilie bejaht, wenn das Kind sie will“, begründeten die Eltern ihren Entschluß, ihren Sohn nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen zu lassen.
Mehr Informationen unter www.schuzh.de.
Bild: Didi01 / pixelio.de
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