Neubronner Dagmar Neubronner, Mutter der prominentesten „Schulverweigerer“ Deutschlands, erklärt im Gespräch mit FreieWelt.net: “Das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen und die eigenen Werte an sie weiterzugeben, ist ein sogenanntes Naturrecht, das heißt, es steht vor allem staatlichen Recht und existierte schon immer. Es wird durch Artikel 6 des Grundgesetzes lediglich aufgeführt und benannt, aber nicht neu begründet.” Zum Interview auf FreieWelt.net



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2 Kommentare


  1. J. Klein am 2 Februar, 2010 09:22

    Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die allgemeine Schulpflicht einen Wert hat und die Gesellschaft gut daran tut diese einzufordern, damit alle Kinder die Chance haben, an Bildung teilzuhaben.

    In meinem Wohnort existiert eine von den evangelischen Freikirchen getragene “Freie Christliche Schule”, die es Eltern erlaubt, Kinder von der Grundschule bis zur Hochschulreife nach einem christlichen Weltbild unterrichten zu lassen, wobei die Lehrpläne für die jeweiligen Schulabschlüsse erfüllt werden.

    Ein Homeschooling sollte die Gesellschaft nicht zulassen, da die Einhaltung der Bildungsstandards so nicht gewährleistet werden kann.

  2. Sarah am 4 Februar, 2010 22:01

    Ich finde es dringend erforderlich, daß Deutschland sein Schulgesetz überdenkt (das stammt übrigens von 1938, also aus der Nazi-Zeit). Auch Deutschland hat die UN- und EU-Konventionen unterschrieben, die eindeutig festlegen, daß Eltern das Recht haben, aufgrund ihrer religiösen und philosophischen Anschauung die Ausbildung ihrer Kinder zu wählen. Außer Deutschland verfolgt kein Land homeschooling auf so rigorose Weise. Zum Wohl unserer Kinder sollten ein Gesetz, dass die Bildungsfrage regelt, auf rein wissenschaftlichen Grund und nicht auf Ideologien und Meinungen aufgebaut werden. Ich weiß noch nicht, ob wir unsere Kinder homeschoolen werden. Aber die Freiheit, Homeschooling zu wählen, lasse ich mir nicht nehmen und deshalb werden wir in den nächsten Jahren (wenn die Kinder ins Schulalter kommen) auch nicht nach Deutschland zurückkommen, wenn die Gesetze so bleiben, wie sie sind.

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