Nach Plänen aus dem Justizministerium sollen die Rechte lediger Väter gestärkt werden; sie sollen leichter das Recht zur Mitsorge erhalten. Bisher war es für Mütter relativ einfach, die Erzeuger von der gemeinsamen Kindersorge auszuschließen. Dazu mussten sie einfach erklären, dass sie den Kontakt der Kinder zum Vater nicht wünschen.
Nach dem Entwurf ist fortan das Kindeswohl die oberste Richtschnur für die Richter an Familiengerichten, die über Streitfälle zu entscheiden haben. Erst wenn glaubwürdig dargestellt werden kann, dass es gefährdet ist, darf Vätern ihr Wunsch verweigert werden. Mit der Neuregelung reagiert das Ministerium auf zwei Erkenntnisse: Zum ersten werden inzwischen rund ein Drittel der Kinder unehelich geboren, zum zweiten hat die Forschung herausgefunden, dass Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen wünschen.
Foto: Ramona Kitzmüller / pixelio.de
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