Die seit 2005 geltenden Hartz IV-Leistungen für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig, so das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Regelsätze seien nicht korrekt ermittelt worden. Die gesetzlichen Vorschriften genügten aus diesem Grund nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Mehr auf FreieWelt.Net