Die österreichische Universität Linz hat bei der Ausschreibung mehrerer Assistentenstellen Männer von der Möglichkeit sich zu bewerben, explizit ausgeschlossen. Laut Manfred Rathmoser, Sprecher der Uni Linz, stellt dies keine unzulässige Diskriminierung dar, da nach EU-Recht spezifische Vergünstigungen für ein Geschlecht zulässig seien, wenn diese zum Ausgleich von Benachteiligung dienen würden. Bernd-Christian Funk, Experte für öffentliches Recht an der Uni Wien, ist dagegen der Ansicht, daß man Männer nicht automatisch ausschließen dürfe. Mehr
Uni Linz: Stellen nur für Frauen Weitere Themen: Allgemein Die österreichische Universität Linz hat bei der Ausschreibung mehrerer Assistentenstellen Männer von der Möglichkeit sich zu bewerben, explizit ausgeschlossen. Laut Manfred Rathmoser, Sprecher der Uni Linz, stellt dies keine unzulässige Diskriminierung dar, da nach EU-Recht spezifische Vergünstigungen für ein Geschlecht zulässig seien, wenn diese zum Ausgleich von Benachteiligung dienen würden Artikel weiterlesen
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Bernd-Christian Funk, Experte für öffentliches Recht an der Uni Wien, ist dagegen der Ansicht, dass man Männer nicht automatisch ausschließen dürfe.
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