Auf Anfrage der AfD musste das Innenministerium erschreckende Zahlen veröffentlichen. Sie machen deutlich: Opfer der Massenmigration sind in erster Linie die Kinder.
In Wahlstedt, Schleswig-Holstein, kam es Ende Juni an der Poul-Due-Jensen-Schule zu einem gewaltsamen Vorfall: Mehrere Schüler griffen zwei Erwachsene an. Ein 14-Jähriger stieß einen Sicherheitsmann in ein Gebüsch, ein 13-Jähriger würgte einen Helfer, und ein 12-Jähriger war ebenfalls beteiligt. Bereits zuvor häuften sich Vorfälle wie Sachbeschädigung, Beleidigungen gegen Lehrkräfte und Bedrohungen mit einer Soft-Air-Pistole. Ein Runder Tisch soll nun für Entspannung sorgen.
Erst vor wenigen Wochen, im Juni, sorgte ein Messerangriff eines Grundschülers in Berlin, bei dem ein anderes Kind lebensgefährlich verletzt wurde, für Aufsehen. Ein Monat davor bedrohte ein Zweitklässler an einer Schule in Delmenhorst mehrere Mitschüler mit einem Cuttermesser.
Diese Gewalt an Schulen sind keine Einzelfällel, sondern Teil eines äußerst besorgniserregenden Trends. Erstmals liefert die Bundesregierung bundesweite Zahlen, exklusiv vorab von WELT veröffentlicht [Artikel hier hinter Bezahlschranke]. Im vergangenen Jahr gab es 35.570 Gewaltdelikte an Schulen – etwa 97 pro Tag –, darunter 743 Messerangriffe. Insgesamt verzeichnete das Bundesinnenministerium (BMI) 2024 rund 94.318 Straftaten an Schulen, davon 24.292 bei schulischen Veranstaltungen, 284 Mal mit Messern. Die Zahl der Straftaten durch Jugendliche stieg von 2023 auf 2024 um 3,8 % auf 31.383, bei Kindern unter 14 Jahren um 11,3 % auf 13.755.
Auffällig: Das BMI ließ in seiner Antwort auf eine AfD-Anfrage die häufigsten Gewaltdelikte – vorsätzliche einfache Körperverletzungen (ca. 70 % der Fälle) – zunächst außen vor, was Kritik auslöste. Diese 25.721 Fälle wurden erst auf WELT-Nachfrage ergänzt. Das Ministerium beruft sich auf die Kategorie „Gewaltkriminalität“, die nur schwere Delikte wie Mord oder gefährliche Körperverletzung umfasst.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst nur angezeigte Straftaten und bildet keine Urteile ab. Erstmals gibt sie 2024 detailliert Auskunft über Gewalt an Schulen, definiert als Vorfälle in Schulgebäuden oder bei schulischen Veranstaltungen. Die Länder melden teils deutlich steigende Gewaltdelikte, etwa in Bayern oder Hessen.









