Englische Geburtsstationen führen die »diskriminierungsfreie« Sprache ein. Begriffe wie Mutter, Vater und Muttermilch sollen gegen geschlechtsneutrale Vokabeln ausgetauscht werden. Damit lösten die Krankenhäuser Protest aus.
Der englische Stadtkreis Brighton gilt als britische »Trans«-Hauptstadt. Die Zahl der Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung durchlaufen haben, ist besonders groß. Ein entsprechendes Bild liefert die Geburtsstation von Brighton: Sogenannte Transmänner – das heißt, biologische Frauen, die sich als Mann identifizieren – entbinden hier ihre Kinder.
Damit sich Transmänner nicht ausgeschlossen fühlen, hat der Trust der Brighton und Sussex Universitäts-Krankenhäuser (BSUH) Richtlinien für die Hebammenausbildung erlassen. Wie die englische Tageszeitung Times berichtet, schreiben die neuen Richtlinien vor, inklusives Vokabular zu benutzen. So solle das Klinikpersonal von »Mutter oder Geburtselternteil (eng. birthing parent)« sprechen vom »Co-Elternteil«, wenn vom Vater die Rede ist. Auch Muttermilch ist für die neue inklusive Sprache ein toxischer Begriff. So solle das Wort Muttermilch (engl. Breastmilk) durch den Begriff »Menschenmilch (engl. Human milk)« ersetzt werden oder durch »Milch des stillenden Elternteils (engl. milk from the feeding parent)«.
Laut Medienberichten sorgte die Gender-Sprachregelung der Kliniken für Aufruhr und Protest, selbst von bislang als gemäßigt geltenden Stimmen. In seiner »Good Morning Show« kritisierte der bekannte britische Moderator Piers Morgan die Richtlinien als »PC-Nonsens«, der den gegenteiligen Effekt des Gewünschten erzielen werde. Das nerve und verärgere die Menschen, bringe aber keine Inklusion. Twitter-Nutzer wetterten, daß die Sprachregelung frauenfeindlich sei und dazu diene, Frauen auszulöschen.
Die Online-Ausgabe des Dudens schafft das generische Maskulinum ab. Berufsständige Bezeichnungen werden künftig zwangssexualisiert – und das ohne jeden sprachwissenschaftlichen Beleg.
Ein Arzt, Notar, Bäcker oder Sportler kann laut Duden nur noch eine männliche Person sein. Jede Berufsbezeichnung wird um die weibliche Variante ergänzt. Was auf dem ersten Blick harmlos erscheint, könnte sich – konsequent durchgehalten – zu einem chaotischen Begriffssalat kumulieren. Künftig müssten berufsständische Vereinigungen wie die Bundesnotarkammer oder Bundesärztekammer zur Bundesnotar*Innenkammer und Bundesärzt*Innenkammer umgeformt werden. Wie das schöne neue Deutsch im alltäglichen Gebrauch klingt, machen uns grüne Politiker in aller Lächerlichkeit vor. So begrüßte die Grüne Katrin Göring-Eckardt ihr Publikum auf dem Evangelischen Kirchentag mit »Liebe Kinder und Kinderinnen!« und die »Ich kann Kanzler«-Grüne Annalena Baerbock faselte in einer Talkshow wirr vom Bund der »Steuerinnenzahler«.
Der Duden ist nicht nur ein, sondern das deutsche Sprachlexikon. Es schafft mithin Sprachwirklichkeit. Seine Empfehlungen gehen ein in die Verwaltungssprache, in die Sprache der Gesetze, in Schulbücher und am Ende in jedes Textwerk überhaupt, das die Druckerei verläßt. Die Gender-Sprache wird uns heimlich untergejubelt wie Falschgeld, das nicht aus dem Verkehr gezogen wird. Irgendwann bezahlen wir alle damit. Das Gender-Undeutsch ist nicht nur eine skurrile Angewohnheit von Politikern, Nachrichtensprechern in der Tagesschau und Gewerkschaftschefs, über die wir zuhause an den Bildschirmen lächeln. Das Gender-Deutsch ist längst bitterer Ernst. Es etabliert sich als Torwächter unserer Sprache. Wer sich nicht daran hält, wird nicht eingelassen zum Diskurs, er wird schlimmstenfalls diffamiert und sozial kaltgestellt.
Gegen den manipulierenden Vorstoß des Dudens regt sich Widerstand. Mehrere namhafte Linguisten widersprachen der Duden-Redaktion heftig. Der Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg, einer der profiliertesten Kritiker des wissenschaftlich unredlichen Gender-Neusprechs bezeichnete den umgebauten Duden als »klaren Betrug« und »Irreführung des Lesers«. Seine Kollegin Ewa Trutkowski von der Freien Universität Bozen sekundierte, der Duden entferne sich von der Sprachwirklichkeit. Sie befürchtet, die Umstellung auf gegenderte Berufsbezeichnungen im Online-Duden könnte einen Dammbruch bedeuten. Der nächste Schritt, so Trutkowski, könne sein, den Gender-Stern einzuführen, um diese »selbstgeschusterte Dualität« der Berufe wieder aufzulösen. Das Zeichen müsse dann her, weil diverse Menschen nicht unter diese – gerade neu ersonnenen – Definitionen fallen.
CDU und SPD haben sich auf die Aufnahme von Kinderrechten geeinigt. Doch die vermeintliche Besserung für die Stellung der Kinder ist ein Etikettenschwindel. Die Gefahr einer umfassenden Kontrolle des Staates über die Familien wächst, kritisiert Sven von Storch im Interview mit der »Initiative Familien-Schutz«.
Initiative Familien-Schutz: Herr von Storch, die
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Kinderrechte
unbedingt noch vor Ende dieser Legislaturperiode in das Grundgesetz
aufnehmen.
Sven von Storch: Laut Demoskopen klebt die SPD
unbeweglich bei mageren 15 Prozent Wähleranteil. Natürlich will Frau
Lambrecht ihren Feldzug gegen das Grundrecht auf Erziehung noch vor der
Bundestagswahl im September siegreich vollenden. Danach ist Frau
Lambrechts Partei, die SPD, als regierende Partei Geschichte.
Was
den Sozialisten dann noch bleibt, sind die Landesparlamente und damit
die Hoheit über die Bildungspolitik. Das Steckenpferd der SPD sozusagen,
obwohl die Verheerungen, die ihre Funktionäre dort hinterlassen haben,
unübersehbar sind. Was die Sozialdemokraten dann alles mit den neuen
Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten des Staates anstellen werden, die
ihnen ein neues Kindergrundrecht eröffnet …. Man mag es sich lieber
nicht vorstellen.
Initiative Familien-Schutz: Was könnte zum Beispiel durch Kinderrechte möglich werden?
Sven von Storch: Die
sogenannten Kinderrechte sind verfassungsrechtlich eine Fiktion. Denn
Kinder sind Menschen und damit wie alle Menschen Träger von
Grundrechten. Ihre Rechte nehmen stellvertretend die Eltern für sie
wahr. Was würde passieren, wenn der Staat sich mithilfe eines
juristischen Kniffs – in dem Fall eine Ergänzung zu Artikel 6 – an die
Stelle der Eltern setzt? Wenn er anstelle der Eltern als Anwalt der
Kinder auftritt und ihre Rechte wahrnimmt und durchsetzt? Für
Ideologen sind Kinderrechte eine wahre Spielwiese. Was ließe sich nicht
alles durchsetzen zum „Wohl der Kinder“: linksgrüne
Genderporno-Erziehung von der Krippe bis zur Universität wie überhaupt
der Umbau von Schulen zu Vermittlungsanstalten der kulturmarxistischen
Ideologie könnten daraus resultieren. Parallel wird Eltern die
Möglichkeit genommen, sich dagegen zu wehren. Sie sinken zu hilflosen
Befehlsempfängern der staatlichen Erziehungswünsche herab. Der Staat
macht sich mit Kinderrechten zum Eigentümer der Kinder. Initiative Familien-Schutz: Glaubt
man Medienberichten, ist die Aufnahme der Kinderrechte eine ausgemachte
Sache zwischen den Regierungsparteien. Den Entwurf für eine
entsprechende Gesetzespassage soll es bereits geben. Sven von Storch:
Die CDU/ CSU hat die Grundgesetzänderung für Kinderrechte seit vier
Jahren blockiert. Sie muss dafür ihre Gründe gehabt haben. Natürlich
sind vermeintlich gewichtige Vorbehalte der Christdemokraten gegen
SPD-Gesetzvorschläge des öfteren über Nacht verschwunden. An die
putschartige Art und Weise, wie das Gesetz zur Ehe für alle zustande
kam, werden sich noch viele überrumpelte CDU-Abgeordnete erinnern. Die
Mehrheit der Christdemokraten hat übrigens der Freigabe der Ehe nicht
zugestimmt. Die Nibelungentreue für Kanzlerin Merkel schwindet. Wer kann
schon sagen, ob nicht am Ende der von Merkel aufgebaute eiserne
Fraktionszwang siegt oder nicht doch ein allzu lange unterdrücktes
Gefühl, sich endlich von der ewigen „Mutti“ zu befreien? Initiative Familien-Schutz: Herr von Storch, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung wurde Kristina Hänel vor wenigen Tagen rechtskräftig verurteilt. Die Ärztin kündigt an, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sie hofft auf ein abtreibungsfreundliches Urteil des höchsten deutschen Gerichts.
Auf ihrer Webseite stellte Kristina Hänel verschiedene
Methoden der vorgeburtlichen Kindstötung ausführlich dar. Damit verstieß die
Ärztin gegen Paragraf 219a, der das Werbeverbot für Abtreibung regelt. Vor
wenigen Tagen ist Kristina Hänel dafür vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main
rechtskräftig verurteilt worden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Nach dem Urteil kündigte die Gießener Allgemeinärztin an,
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Die Abtreibungsbefürworterin
hofft, daß das Karlsruher Gericht das Werbeverbot nach Paragraf 219a entweder
vollständig kippt oder inhaltlich derart aushöhlt, daß es Ärzten faktisch
freigestellt wird, ob und wie detailliert sie über die Tötung von ungeborenem
Leben informieren.
In
einem Interview mit der Ärzte-Zeitung kritisierte Kristina Hänel, daß
aktuelle Lebensschützer die »Informationshoheit« über
Schwangerschaftsabbrüche besitzen. Durch die »Fake News« von
Lebensschutzorganisationen werden Frauen jedoch in die Irre geleitet. Hänel
forderte deshalb, es nur medizinischen »Fachleuten«, zu denen sich die Ärztin
auch zählt, zu überlassen, wie Frauen über Abtreibung informiert werden.
Hänel berichtete über großen Rückhalt, den sie von Kollegen für ihren Feldzug
gegen Paragraf 219a erhalte.
Mit der Freigabe von Abtreibungswerbung wäre für die
Lebensschutzgegner eine wichtige Etappe erreicht: die weitere Normalisierung
von Abtreibung zu einer medizinischen Dienstleistung.
Vaginakissen für Jungen, Peniskissen für Mädchen und ein Masturbationszimmer für alle Kinder: Ein brandenburgischer Verein gewährt einen unverstellten Einblick in das Gruselkabinett der Sexualpädagogik im Nahraum kleiner Kinder.
Der Verein Dreist e.V. vor den
südlichen Toren Berlins hatte vor wenigen Wochen Besuch von der Regionalzeitung.
Die
kleine, leider hinter der Bezahlschranke versteckte Reportage der Märkischen
Allgemeinen (MAZ) ist lesenswert, fördert sie doch einen selten freimütigen
Einblick in die Herzkammer des von linken Bildungswächtern betriebenen
sexualbezogenen Erziehungsexperiments mit sehr jungen Kindern zutage.
Auf dem Titelbild sieht der Leser
eine schwarzgekleidete Frau in mittleren Jahren, die ein zum dreidimensionalen
Penis geformtes Kissen in die Kamera hält. Neben ihr sitzt eine blonde Dame
ähnlichen Alters, die das Pendant zu dem grotesken Spielzeug ihrer Kollegin
darbietet: eine riesige, flauschige Vagina. Die Präsentation kommentiert die
brünette Dame mit dem Peniskissen im Arm. Es sei wichtig, betont Anke Sieber,
Kindern zu erlauben, ihren Körper kennen zu lernen und zu erforschen. Kosenamen
für Penis und Klitoris, die im Sprachgebrauch von Eltern gegenüber ihren
kleinen Kindern instinktiv verwendet werden, verurteile sie. »Grundlage
ist eine klare Sprache«.
Das Standardprogramm, Kinder über die
Erwachsenensexualität (!) und Fortpflanzung aufzuklären, reicht für Frau Sieber
nicht aus. Die unter der Funktionsbezeichnung »Bildungsreferentin« agierende
Vertreterin des Vereins wünscht sich, regelmäßige Körpererkundungsübungen unter
den Kindern zu fördern. Wenn im Vorfeld Regeln festgelegt und erklärt werden,
dann sollten auch »Doktorspiele« nicht unterbunden werden.
Im Klartext: Wenn Simon und Emma sich
auf darauf einigen, ihre Finger und dazu passende Körperöffnungen einzusetzen,
dann ist das Körperforschungsspiel unter Maßgabe des wechselseitigen Konsenses
für Frau Sieber erlaubt. Die Reaktion der Eltern, wenn die Erzieherin
begeistert vom erfolgreichen Abschluss der »Lerngeschichte: Wir entdecken
unsere Körper« erzählt, dürfte verhalten ausfallen. Vorausgesetzt, Eltern
erfahren überhaupt etwas von der Genderporno-Erziehungsstunde, die Dreist e.V.
laut Zeitungsbericht regelmäßig in einer der insgesamt sieben vom Verein
betreuen Kitas in Teltow abhält.
Doch es geht noch weiter. Kein Tabu
soll das »regelmäßig emotional« diskutierte Thema Masturbation darstellen.
Schließlich, so unterstellt die Vereinsreferentin in den für diese Kreise
übliche Tarnsprache, wollten Kinder »ihre Körper erkunden«. Hierfür solle die
Kita möglichst einen geschützten Raum zur Verfügung stellen. In diesen
Masturbationszimmern – dieser Begriff fällt tatsächlich nicht in der
MAZ-Reportage, dürfte aber gemäß Frau Siebers Gebot einer klaren (Sexual)
»Sprache« keine Beanstandung finden – sollen die Kinder mithilfe »einer Decke«
und unter Aufstellung bestimmten Regeln ihre Körper erforschen. Wenn Erzieher
dies unterbinden, sei das »wenig empathisch« und gehe »am Grundbedürfnis von
Kindern vorbei«.
Vermutlich war es der Stolz auf das
eigene Engagement und das befriedigende Gefühl, durch kostenlose Werbung mehr
Bekanntheit zu erlangen, die Dreist e.V. dazu beflügelten, die sonst waltende
Schmallippigkeit und Intransparenz fahren zu lassen und die abgründige
Zielstellung – die frühestmögliche Sexualisierung von Kindern – vor aller Augen
bloßzustellen. Trotz Lockdown und erhöhter Hygieneregeln – die
Pornografisierung und Sexualisierung kleiner Kinder geht munter voran.
In Argentinien tobte um die Frage der verbotenen vorgeburtlichen Kindstötung ein Kulturkampf. Besonders junge argentinische Frauen fühlten sich angesprochen. Zwei von ihnen gründeten opponierende Bewegungen: Für legale Abtreibung und dagegen. Vergangene Woche entschied die Regierung: Abtreibungen sind künftig legal.
Bekleidet mit einer grünen Krawatte brachte Argentiniens Präsident
den Gesetzentwurf ein, der die bislang verbotene Abtreibung legalisieren
sollte. Für die Opposition signalisierte Alberto Fernández klar und deutlich,
wo er stand: Auf der Seite der Abtreibungsbefürworter. Ausgerechnet die Farbe
Grün hatte sich die von der Soziologiestudentin Milagros Saavedra gegründete
Bewegung als Erkennungszeichen gegeben, die seit Wochen auf Argentiniens
Straßen für die Aufhebung des Abtreibungsverbots demonstrierte.
Vergangene Woche fiel im argentinischen Parlament die
Entscheidung: Mit 38 zu 29 Stimmen setzten sich die Gegner des Lebensschutzes
durch. Seitdem ist in dem lateinamerikanischen Land Abtreibung bis zur 14.
Schwangerschaftswoche erlaubt. Zum Vergleich: In Deutschland ist eine
straffreie Abtreibung immerhin nur bis 12. Woche möglich.
Bis zuletzt hatte Papst Franziskus vor der Legalisierung der
vorgeburtlichen Kindstötung in seinem Geburtsland gewarnt. Auch die
argentinische Bevölkerung, die aus über 89 Prozent Katholiken besteht, ist
überwiegend gegen legale Abtreibung. Laut einer Meinungsforschungsumfrage
sprechen sich lediglich 35 Prozent dafür aus, 49 Prozent lehnen legale
Abtreibung ab.
Gleichstellung ist keine Einbahnstraße zur Privilegierung von Frauen. Da kennt die französische Regierung kein Pardon. Jetzt muss Paris Strafe zahlen, weil führende Posten in der Stadtverwaltung von zu wenigen Männern besetzt sind.
Elf Frauen und nur fünf Männer sitzen in der Führungsetage der Pariser Stadtverwaltung. Für diese gleichstellungspolitische Ungerechtigkeit wird die Stadt mit 90.000 Euro Geldbuße zur Kasse gebeten. Die Strafe geht auf ein Gesetz zurück, das große Städte verpflichtet, bei der Vergabe von Spitzenpositionen auf ein Geschlechterverhältnis von 40 Prozent Frauen zu 40 Prozent Männer zu achten.
Dieses Prinzip wurde bei den Ernennungen in der Pariser
Stadtverwaltung im Jahr 2018 mißachtet, weshalb diese nun für ihre
gleichstellungspolitische Sünde zur Kasse gebeten wird. Das mißfällt natürlich
den mehrheitlich vertretenen Frauen in der Pariser Stadtregierung. Laut Medien
sind mit 47 Prozent der leitenden Angestellten mehrheitlich Frauen in der
Stadtverwaltung tätig.
Die Strafe sei »absurd« und »ungerecht« ereiferte sich die Pariser
Bürgermeisterin Anne Hidalgo. Schließlich holt Paris mit der mehrheitlichen
Ernennung von Frauen nur einen Rückstand auf und forderte dazu auf, Frauen in
Führungspositionen weiterhin entschlossen zu fördern.
Kinder unter 16 Jahren sind nicht fähig, sachinformiert in eine Hormonblocker-Therapie einzuwilligen. In diesem als »historisch« bezeichneten Urteil entschied der Londoner High Court zugunsten einer jungen Frau. Als Jugendliche hatte sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und diesen Entschluss später bereut.
Es sei höchst unwahrscheinlich, daß
ein Kind unter 13 Jahren einsichtsfähig genug ist, einer Behandlung mit
Pubertätsblockern zuzustimmen, faßte Richterin Victoria Sharp das Urteil
zusammen. Weiter sei es zweifelhaft, daß Kinder in einem Alter von 14 oder 15
die Langzeitrisiken und Folgen einer Behandlung mit Pubertätsblockern verstehen
und richtig gewichten können. Mit diesem Urteil gaben Sharp und zwei weitere
Richter den beiden jungen Frauen recht, die gegen ihre medikamentöse Geschlechtsumwandlung
durch die Tavistock Klinik geklagt hatten. Die Klinik ist das einzige
medizinisch-psychotherapeutische Zentrum des nationalen Gesundheitsdienstes (NHS),
das sich der Behandlung von Gender Dysphorie (übers.
Geschlechtsstörungen) widmet.
Von der Klinik
forderten die Richter eine eingehendere psychologische Prüfung ihrer Fälle und
eine regelmäßige Kontrolle durch ein Gericht. »Angesichts der langfristigen Konsequenzen der in diesem Fall in Rede
stehenden klinischen Interventionen und der Tatsache, dass die Behandlung noch
innovativ und experimentell ist, erkennen wir an, dass Ärzte die Patienten als
Fälle betrachten, in denen die Genehmigung des Gerichts vor Beginn der
Behandlung eingeholt werden sollte.«,
führte Victoria Sharp in ihrem Richterspruch aus.
Mit
Freude und Erleichterung nahmen Keira Bell und ihre 15jährige Mitklägerin, die
auf der Warteliste der Tavistock Klinik steht, die Entscheidung der drei
Richter des höchsten englischen Zivilgerichts zu Kenntnis. Keira Bell hatte mit
16 Jahren begonnen, Pubertätsblocker einzunehmen, um die natürliche
Geschlechtsentwicklung zur Frau zu stoppen und eine Geschlechtsumwandlung
einzuleiten. Es folgte eine Brustamputation. Die Hormontherapie habe ihr
irreparable gesundheitliche Schäden zugefügt und sie vermutlich unfruchtbar
gemacht, sagt die heute 23jährige. Sie habe als Jugendliche die Tragweite ihrer
Entscheidung nicht überblicken können. (Freie Welt berichtete hier)
Das
Urteil des High Court wird als richtungsweisend in der Behandlung von Kindern
und Jugendlichen mit Geschlechtsstörung angesehen. Nach der Urteilsverkündung warnte
Bells Anwalt vor dem Einfluss des Internets und der sozialen Medien auf
Jugendliche. Gerade beim Thema Geschlechtsumwandlung und Transgender müsse es
Sicherheitsvorkehrungen in der medialen Vermittlung geben, um Kinder zu
schützen. Die Gruppe »Transgender Trend«, die sich für eine engmaschige und
langfristige psychotherapeutische Begleitung von Kindern mit
Geschlechtswechsel-Wunsch anstelle von medikamentöser Therapie einsetzt, ging
noch einen Schritt weiter. In ihrer Stellungnahme schreiben die
Aktivisten von einem desaströsen Urteil
für die Tavistock Klinik und forderten die Regierung auf, den »Einfluss der Ideologie
einzugrenzen«, die Bell und andere Kinder auf den Weg einer dauerhaften
gesundheitlichen Schädigung geführt habe. Auf Basis dieses Urteils müsse die
Regierung dafür sorgen, daß sämtliche Transgender-Broschüren und
Transgender-Werbematerial aus Schulen und Sozialämtern entfernt werden, um
Kinder zu schützen. Der Fall Keira Bells »wirft ein Licht auf das schlimmste
und unverzeihlichste Ergebnis, das die Unterwanderung der Institutionen durch
die Gender Lobby erbracht hat: das medizinische Experiment an gesunden Körpern
von Kindern mit schwerwiegenden irreversiblen und lebenslangen Folgen.«
Initiative Familien-Schutz (FS): Herr von Storch, um die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist es recht still geworden…
Sven von Storch: Die Stille
täuscht. Hinter den Kulissen herrscht reges Treiben um die Kinderrechte. Die
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht drängt mächtig vorwärts. Sie will
die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz unbedingt schnellstmöglich
erreichen. Bislang ist das Gesetz – das faktisch die Abschaffung der
Elternrechte bedeutet – am Widerstand der CDU/ CSU gescheitert.
FS: Sie sagen
„bislang“. Gibt es Hinweise, daß sich die CDU/ CSU es sich bald anders
überlegen könnte?
Sven von Storch: Die
Merkel-CDU ist berüchtigt dafür, Positionen in dem Moment zu räumen, wenn sie das
Durchregieren erschweren, dem Koalitionsfrieden abträglich sind oder wenn die Stimmung
der Bevölkerung die CDU-Position vermeintlich nicht stützt.
Bezüglich der Kinderrechte rumort
es unter den CDU/ CSU-Abgeordneten. Der anfängliche Widerstand gegen
Kinderrechte unter ihnen bröckelt. Um Kinderrechte zu verabschieden, braucht es
eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Es könnte durchaus passieren, daß das
Merkel-Kabinett den lang schwelenden Streit um die Kinderrechte in der GroKO
einfach per Kampfabstimmung beendet.
FS: Wo liegt die Gefahr,
sollten Kinderrechte tatsächlich ins Grundgesetz aufgenommen werden?
Sven von Storch: Zunächst
einmal: „Kinderrechte“ ist ein staatlicher Framing-Begriff. Ich benutze ihn
nur, weil jeder sofort weiß, was damit gemeint ist. Aber in Wahrheit sind
„Kinderrechte“ ein Tarnbegriff, ähnlich wie „reproduktive Gesundheit“,
„sexuelle Vielfalt“, „Gleichstellung der Geschlechter“ oder das „Antidiskriminierungsgesetz“.
Kinderrechte geben Kindern keine Rechte, sie schützen kein einziges Kind vor
psychischer oder physischer Gewalt. Kinderrechte wirken sich vielmehr
autonomievernichtend aus. Sie schaffen ein Konkurrenzrecht zum Elternrecht, das
sich – in den falschen Händen – zum absoluten Willkürrecht von Jugendämtern und
anderen öffentlichen kindernahen Behörden und Einrichtungen auswirkt und Eltern
quasi unter die Totalüberwachung des Staates stellt. Ein Kinderrechte-Gesetz
bewirkt also genau das Gegenteil von dem, als man ihm wegen der gefälligen
Bezeichnung zuschreiben würde.
Das Gesetz ist typisch für die
extreme Linksverschiebung der Esken/ Borjans-SPD, die Geschmack am
unausrottbaren sozialistischen Geist totalitärer Volkserziehung und
Bevormundung gefunden hat. Das muss man klar benennen und sich mit aller
Konsequenz entgegenstemmen. Solange sich die CDU noch CDU nennt, erwarte ich
das von ihr.
FS: Herr von Storch, wir
danken Ihnen für das Gespräch.
Die Familie, so wie sie natürlicherweise ist, steht unter dem Dauerbeschuss der Medien. Männer werden nicht mehr als männlich, Frauen nicht mehr als weiblich dargestellt. Die Familie wird als „soziales Konstrukt“ beschrieben. Es soll gleichgültig sein, ob ein Kind mit Vater und Mutter aufwächst, ob es nur eine Mutter hat oder zwei oder mehr als drei oder vier Eltern jeden Geschlechts. Familie wie aus einem Legobaukasten. Die Dauerpropaganda von sexueller Vielfalt ist inzwischen sogar in den Kinderzimmern angekommen.
Wir wollen zeigen, was echte Familien sind. Wir zeigen, was Väter und Mütter ausmacht. Wir zeigen, daß die Entscheidung, Eltern zu werden dem Wunsch nach einem gelingenden Leben entspricht. Wir trotzen dem Bildersturm der linken Massenmedien.
Wenn die Familie beisammen ist, ist die Seele auf Ihrem Platz, sagt ein Sprichwort. Geben Sie auch unserem Kalender einen Platz in Ihrem Zuhause. Schaffen Sie mit ihm einen Ort, der Sie und Ihre Lieben Tag für Tag, Monat um Monat an die großartige Kulturleistung der Familie erinnert.
Nicht die Massenmedien und die Politik bestimmen darüber, wie Familien zu leben haben, sondern wir selbst. Nutzen wir die Macht der Bilder für die Familie. Geben wir echten Vätern, Müttern, Großeltern und Kindern ein Gesicht.
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