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Beitrag ursprünglich erschienen bei Freie Welt
Familienministerin Karin Prien legt einen Gesetzentwurf vor, der das Elterngeld grundlegend verändert. Künftig gibt es die Leistung nur noch für maximal zwölf Monate statt bisher 14. Entscheidend ist eine neue Aufteilungsregelung: Das Geld fließt nur, wenn beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate berufliche Auszeit nehmen.
Damit wird Väterbeteiligung zur zwingenden Voraussetzung für den vollen Bezug.
Drei Monate sind künftig für jedes Elternteil fest reserviert. Die übrigen sechs Monate lassen sich flexibel zwischen Mutter und Vater aufteilen. Wer diese Mindestbeteiligung nicht erfüllt, verliert den Anspruch auf die vollen zwölf Monate. Alleinerziehende bleiben davon ausgenommen und können weiterhin bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten. Die Regelung setzt ein klares Signal: Familienzeit soll nicht länger fast ausschließlich bei den Müttern liegen.
Trotz der Verkürzung steigen die Beträge. Der Mindestbetrag wird von 300 auf 330 Euro angehoben, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Die Einkommensgrenze bleibt unverändert. Prien will damit die Leistung für diejenigen attraktiver machen, die sich die Aufteilung tatsächlich teilen – während der Staat gleichzeitig spart.
Mutterschutz wird neu justiert
Der Entwurf ändert auch das Mutterschutzgesetz. Die arbeitszeitlichen Beschäftigungsverbote nach der Entbindung werden auf zwölf Monate eingeschränkt. Damit wird der Schutzrahmen nach der Geburt klar begrenzt und in das neue Elterngeld-System eingepasst.
Elterngeld-Reform: Mehr Partnerschaft oder mehr staatlicher Druck?
Die Reform des Elterngeld ist also weniger eine echte Förderung von Partnerschaftlichkeit als vielmehr staatliche Bevormundung der Familien und ihrer Wahlfreiheit. Familien wird die Möglichkeit genommen, die Elternzeit eigenständig nach ihren individuellen Bedürfnissen und wirtschaftlichen Gegebenheiten aufzuteilen. Da Männer in der Regel das höhere Einkommen erzielen, bleibt es häufig bei der Mutter als Hauptbetreuerin – nicht aus ideologischen Gründen, sondern aus finanzieller Notwendigkeit.
Die Reform kann in solchen Konstellationen sogar zu doppelten Einbußen führen: Muss der besser verdienende Partner drei Monate zu Hause bleiben, während die Mutter mit geringerem Verdienst arbeitet, sinkt die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld spürbar. Letztlich diene die Maßnahme vor allem dem Ziel des Staates, seine Ausgaben für diese Leistung zu reduzieren.









