Transaktivisten vermitteln Jugendlichen, sie seien im falschen Körper geboren. Laut der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist jedoch nicht dieses Vorgehen jugendgefährdend, sondern die Warnung davor. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt dies nun.
Im Gegensatz dazu urteilte der britische Supreme Court Mitte April, dass im Sinne von Gleichstellungsgesetzen nur biologische Frauen als Frauen gelten. Die schottische Initiative „For Women Scotland“ hatte geklagt und einen Erfolg erzielt, während in Deutschland die Klagen der Aktivistinnen Stefanie Bode und Rona Duwe vor dem Kölner Verwaltungsgericht scheiterten.
Wie bei Tichye Einblick berichtet, hatten die beiden hatten 2023 eine Broschüre veröffentlicht, die als jugendgefährdend indiziert wurde. Der „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ ist auf der Basis des Buchs »Desist, Detrans, Detox: Getting your child out of the Gender Cult« der US-Amerikanerin Maria Keffler entstanden. Darin bietet sie eine Orientierungshilfe für Eltern, um ihre Kinder vor Indoktrination zu schützen. Jugendliche werden durch Influencer, aktivistische Gruppen, affirmative Psychotherapie und teils gegen den Willen der Eltern geförderte Transitionen mit der Idee konfrontiert, ihre körperliche oder geschlechtliche Identität sei fehlerhaft – besonders in einer Lebensphase, in der Unsicherheiten häufig sind. Solche Probleme werden dann einer angeblichen Diskrepanz zwischen biologischem und gefühltem Geschlecht zugeschrieben.
Stefanie Bode betonte, die Broschüre biete ideologiefreie Informationen und stelle Narrative wie „falsche Körper“ oder „Geschlechterspektrum“ infrage. Das Kölner Verwaltungsgericht wies die Klage dennoch ab, unter anderem weil das zugrunde liegende Buch die Transbewegung als „Kult“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist polemisch, doch nicht abwegig: Die Bewegung pflegt eine dogmatische Sprache und Regeln, die Zweifel an gefühltem Geschlecht als diskriminierend brandmarken, während sie alternative Perspektiven wie Sorge oder Liebe ignoriert. Jugendliche werden aus familiären Bindungen gelöst und in neue, oft online geprägte Gemeinschaften eingeführt, die für Außenstehende schwer zugänglich sind.
Fraglich bleibt, warum die Bezeichnung „Kult“ jugendgefährdend sein soll. Die Broschüre richtet sich nicht an Kinder, und elterliche Skepsis gegenüber der Transbewegung fördert sie nicht. Sie leugnet weder psychische Probleme noch Geschlechtsdysphorie, sondern kritisiert die vorgegebene Art, damit umzugehen. Studien zeigen eine Diskrepanz: Während 2021 nur 0,7 % der US-Erwachsenen transgender waren, identifizierten sich 2022 bereits 2,1 % der Jugendlichen (geboren 1997–2012) als solche. Dies deutet auf erhöhte Unsicherheit oder Einfluss durch Inhalte hin, die Jugendliche zu Geschlechtszweifeln anregen.
Das Kölner Urteil stuft die Broschüre als jugendgefährdend ein, da sie Kinder „sozialethisch desorientieren“ könne. Dabei ist es die Leugnung des biologischen Geschlechts, die Desorientierung verursacht. Transideologie stellt Zweifel am gefühlten Geschlecht als diskriminierend dar, was sozialethische Werte verdreht und Kindern ein falsches Verständnis von Diskriminierung vermittelt. Während die Medizin zunehmend umdenkt und inzwischen sogar das höchste Gericht in England den Geschlechtsdualismus klar stellt, bleiben deutsche Gerichte bei ihrer Haltung.