Beitrag ursprünglich erschienen bei Freie Welt
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Die Unionsfraktion drängt jetzt auf eine Korrektur des Selbstbestimmungsgesetzes. Wer Namen und Geschlechtseintrag ohne jede Voraussetzung ändern darf, öffnet Türen für Missbrauch, heißt es aus der Fraktion.
Sie unterstützt einen Vorstoß der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, der einen gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch fordert. Damit soll den Standesämtern endlich rechtssicheres Handeln ermöglicht werden.
Der Irrsinn wurde Realität
Vor zwei Jahren hat die Ampel-Koalition das alte Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt. Statt psychologischer Gutachten oder medizinischer Voraussetzungen reicht seitdem eine einfache Erklärung beim Standesamt. Was als Befreiung für Betroffene gedacht war, erweist sich zunehmend als Einfallstor für gezielten Missbrauch – und das genau zwei Jahre nach Inkrafttreten.
Warum Frauen doppelt bezahlen
Unter dem Deckmantel, Transmenschen helfen zu wollen, wird gesetzlich festgeschrieben, dass Geschlecht eine reine Willensentscheidung ist. Für Frauen bedeutet das einen doppelten Verlust: Ihr biologisches Geschlecht wird zum bloßen Gefühl erklärt – und gleichzeitig öffnen sich alle ihre Schutzräume für biologische Männer. Umkleiden, Toiletten, Patientenzimmer in Krankenhäusern, Frauengefängnisse: All das, was jahrzehntelang als sicherer Ort für Frauen galt, steht plötzlich jedem offen, der nur eine Erklärung abgibt. Selbst Frauenhäuser und Frauenparkplätze verlieren ihre Schutzfunktion, sobald das Hausrecht oder die Definition von „Frau“ nicht mehr biologisch verankert ist.
Juristische wie menschliche Folgeschäden sind kaum abzuschätzen
Noch kaum jemand spricht über die langfristigen Konsequenzen. Wie verändern sich medizinische Statistiken zur Frauenheilkunde, wenn plötzlich Daten von biologischen Männern darin auftauchen? Wie soll Präventionsarbeit bei Gewalt funktionieren, wenn männliche Täter in der Kriminalstatistik als Frauen geführt werden? Die Realität wird verzerrt – und diejenigen, die am Ende die Rechnung zahlen, sind wieder die Frauen.Das Gesetz muss weg
Das Bundesfamilienministerium reagiert bisher zurückhaltend und verweist auf eine laufende Evaluierung. Ergebnisse sollen erst nach der parlamentarischen Sommerpause vorliegen. Ob die Union mit ihrem Vorstoß dann Gehör findet, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch: Zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes zeigt sich bereits, dass guter Wille allein nicht reicht. Ohne klare Grenzen und wirksame Prüfmechanismen wird aus Selbstbestimmung Selbstbetrug – auf Kosten derjenigen, die am wenigsten geschützt werden: der Frauen.










1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Möglicherweise wegen der angestrebten Wehrhaftichkeit.
Da ist freie Geschlechtswahl verboten !