Die Abgeordneten von SPD, Grüne und Die Linke wollen Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Das ist überflüssig, denn der grundgesetzliche Schutz für Kinder ist bereits im Elternrecht von Artikel 6 sichergestellt. Eltern wissen selbst, was ihre Kinder brauchen. Ein isoliertes Kinderrecht verbessert die Lage von Kindern nicht, sondern beschränkt die Erziehungsfreiheit der Eltern. Nutznießer ist der Staat, der über den gesetzlichen Hebel „Kinderrechte“ in die privaten Beziehungen der Familien hinein regieren kann. Deshalb fordere ich Sie auf: Lassen Sie die Pläne zur Kinderrechtsreform fallen. Der natürliche Anwalt der Kinder sind deren Eltern und nicht der Staat. Lassen Sie das Grundgesetz, so wie es ist.
Wer wir sind
Freiheitlich. Bürgerlich. Unabhängig.
Was wir wollen
Bewahren. Schützen. Fördern.
Gemeinsam aktiv werden
Friedlich. Kritisch. Konsequent