Ob Mann oder Frau oder irgendwas dazwischen: Nach dem Willen der Ampel soll jeder sein Geschlecht dem aktuell waltenden subjektiven Empfinden anpassen dürfen – und zwar einmal jährlich.
Das trifft für alle Bundesbürger praktisch ab Null Jahren zu. Kinder unter 14 Jahren benötigen als einzige Hürde die Zustimmung ihrer Eltern, um ihr Geschlecht unbürokratisch beim Standesamt umtragen lassen zu können. Das geht aus dem Entwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der vor kurzem in die Presse gelangte. Ab 14 Jahren kann die elterliche Position – im Falle einer Weigerung – von einem Familiengericht ersetzt werden. Es steht zu vermuten, daß sich die Gerichte im Regelfall der Perspektive des minderjährigen „Transitionswilligen“ anschließen werden.
Nach einer dreimonatigen Wartefrist soll der Wechsel gültig sein für die Dauer von zwölf Monaten. Danach kann sich die betreffende Person theoretisch neu entscheiden zwischen den Geschlechtern, von denen es je nach Standpunkt zwei, drei, zehn oder sechzig gibt.
Daß man sich im Bundesjustizministerium sehr wohl bewußt ist, daß das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz einer staatlichen Einladung zum Mißbrauch gleichkommt, zeigt seine präventive Begrenzung: Denn die Option der freien Geschlechtswahl entfällt im Verteidigungsfall für biologische Männer. Die schlichte Befürchtung dahinter: Dem Staat könnten die Soldaten ausgehen, weil die jungen Männer statt zur Einberufungsstelle lieber scharenweise den Gang zum Standesamt antreten.
Auch der Vornamenwechsel soll schnell und unbürokratisch möglich sein. Das Potential zum Mißbrauch ist auch hier gegeben. So wird das Selbstbestimmungsgesetz auch jene erfreuen, die zwar mit ihrem biologischen Geschlecht, aber nicht mit ihrem Vornamen zufrieden sind und denen so manch ein geschlechtsneutraler Vorname annehmbarer erscheint als der aktuell eigene.
Kritiker befürchten, daß das neue Gesetz biologischen Männern bzw. Frauen mit Penis praktisch ohne Hürden ermögliche, in für Frauen vorbehaltene Räume einzudringen. Wie das Portal der tagesschau schreibt, stellt für jene biologistischen Spielverderber aus der rechten Ecke das Bundesjustizministerium beruhigend klar: Bestimmte Räume wie Frauentoiletten, Umkleidekabinen, Saunen und Fitnesstudios seien durch das Hausrecht geschützt. Besitzer solcher Etablissements könnten Transgender-Personen vom Zutritt ausnehmen.
Vorausgesetzt, sie trauen sich, das Offensichtliche auszusprechen und sich nicht lieber dem sogenannten Offenbarungsverbot fügen. Mit 10.000 Euro Bußgeld ahndet der Staat laut Gesetz diejenigen, die ohne Erlaubnis der betroffenen Person deren Geschlecht offenlegen, vorausgesetzt, diese Person wird dadurch »absichtlich geschädigt«. Den absichtsvolle Schaden auszuloten und zu bemessen wird für viele Gerichte eine hocherfreuliche Aufgabe im Kampf gegen »Diskriminierung und Stigmatisierung«.
Daneben funktioniert das von Justizminister Buschmann großzügig noch anerkannte Hausrecht des Eigentümers sicher gut auf unbewachten Toiletten auf Autobahnen oder in öffentlichen Parks, wo der Hausrechtinhaber gewöhnlich nicht vor Ort ist. Geschädigten der Zukunft wird empfohlen, sich vertrauensvoll an die nächstgelegene Antidiskriminierungsstelle zu wenden. Beruhigen kann sicher auch der Gedanke, daß sich Haftanstalten bei der Aufnahme von Straffälligen am Geschlechtseintrag orientieren. Wie uns unsere berufsempörte Bundesfamilienministerin bescheinigt: »Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben«. Schwanger werden von der Miteinsitzenden mit Penis wie im US-Bundesstaat New Jersey geschehen, ist zwar sehr nahe an der Realität, aber dem Inklusionsgedanken im Bunt-Fortschritt sehr dienlich und damit gut.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Es müßte doch möglich sein, diese Narren schlicht als unzurechnungsfähig und damit ungeeignet bzw. unberechtigt zum Erlaß solcher Gesetze zu erklären. Bei der Aufzählung der ungelösten Probleme wurden übrigens auch die alltäglichen Abläufe im Berufs- und Freizeitsport vergessen. Allein deswegen schon – denn Sport ist heutzutage eben zu einem Milliardengeschäft verkommen und nicht mehr die schönste Nebensache der Welt – sollte sich dieser Schwachsinn nicht realisieren lassen.