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Bei falscher Anrede Bußgeld und Strafe: Der bis zum Exzeß betriebene Minderheitenschutz im Sinne woker Identitätspolitik ist eine der ernsthaftesten Bedrohungen für Freiheit und die grundgesetzlichen Abwehrrechte gegen den Staat.
Der sachlich korrekte Hinweis auf den unumstößlichen Fakt der Zweigeschlechtlichkeit wird durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz zur bußgeldbedrohten Haßkriminalität und damit für die Bürger Deutschlands aus dem Bereich des Sagbaren verbannt. Welche konkreten Auswirkungen dies auf das Alltagsleben hat, zeigen folgende Beispiele:
Wer in Berlin schon einmal den Rettungswagen gerufen hat, weiß: Die Sanitäter sind angewiesen, zuerst nach dem Pronomen zu fragen, mit dem der verunfallte, verletzte oder erkrankte Patient angesprochen zu werden wünscht. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich dabei offenkundig um einen muskulösen Herrn mit starker Körperbehaarung handelt oder um eine schwangere Frau. Zuerst wird das Anrede-Pronomen geklärt, bevor die Sanitäter die mitunter lebensrettende Behandlung beginnen.
Diese sowohl für die Patienten, vor allem aber auch für die Sanitäter erniedrigende wie vernunft- wie intelligenzbeleidigende Vorgabe ist kein Berliner Sonderfall. Auch in Hannover gehört die verordnete »Gender-Sensibilität« zur polizeilichen Nomenklatura.
Wie die Redaktion Nius berichtet wurden vor dem Hintergrund des dort stattfindenden Christopher Street-Days (CSD) an die Polizeibeamten »Taschenkarten« verteilt, auf denen die Polizeidirektion »Do´s und Dont´s« auflistete, um ihre Regenbogen-Vielfalt zu demonstrieren. Damit keinerlei Zweifel an der richtigen Gesinnung aufkommen, wurden die Beamten angewiesen, nie nach dem »richtigen« Namen (Deadname) zu fragen. Sie hätten sich nach dem Namen zu richten, mit dem sich die Person vorstelle. Fragen nach Operationen oder Hormonbehandlungen seien genauso unangebracht wie Komplimente, die auf »geschlechterstereotypen und Schönheitsnormen basieren«. Polizisten sollten die »gleiche Sprache« der LGBT-Demonstranten sprechen und die (in den meisten Fällen subjektiven) »Diskriminierungserfahrungen« der Teilnehmer als gegeben zu respektieren.
Die gemeinhin verbreitete, instinktive Abwehr, die Menschen beim Anblick eines geschminkten Mannes mit behaarter Brust, Stringtanga und Stöckelschuhen befällt, muss in jedem Fall versteckt beziehungsweise in demonstrative Gunstbezeugungen übersetzt werden. Das Geschlecht des Gegenübers, das nicht für die Polizeibeamten, sondern für jeden Menschen auf der Erde augenfällig und nicht wegdiskutieren ist, das wird zum Trugbild umgelogen, das aus Gründen des »Diskriminierungsverbots« für jeden Wahrheit zu sein hat.
Man fühlt sich in die totalitäre Dystopie versetzt, die der beeindruckend hellsichtige George Orwell mit seinem Roman »1984« bereits 1948 in scharfen Umrissen zeichnete. Darin besteht das Endziel der herrschenden Elite in der Abschaffung des Orgasmus, weil die fleischliche wie mentale Verbundenheit zwischen Mann und Frau als bedrohlich für die geforderte bedingungslose Loyalität zur Partei betrachtet wird. Die Freiheit der menschlichen Fortpflanzung, die Familie wie die Erziehung der Kinder musste der Kontrolle der herrschenden Elite einverleibt werden.
Die Zerstörung der bürgerlich geprägten Sexualmoral, der monogamen Ehe wie die autarkischen, von der staatlichen Einflussphäre unabhängigen Familienbeziehungen sind deshalb das sicherste Anzeichen einer heraufziehenden Diktatur.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Ich kann nur bestätigen, einePerson ist entweder weinlich oder männlich – sonst nichts. !!
Das müssen wir endlich zugeben und dafür eintreten , damit die Welt es erkennt .
Helmut Schweiker