Lesbische Frauen haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung bei Kinderwunschbehandlungen. Damit wies das Bundessozialgericht die entsprechende Klage einer Frau ab. Anders sieht es bei verheirateten heterosexuellen Paaren aus.
In heutzutage seltener Klarheit haben die Richter des Bundessozialgerichts eine Lanze für die Mutter-Vater-Kind Familien gebrochen. Da versteht es sich von selbst, daß das Medienecho verhalten ausfällt. Lediglich in der LGBT-Gemeinschaft reagierte man wenig überraschend verschnupft und schreibt von „Rechten“, die wieder einmal beschnitten worden seien.
Worum geht es? Eine lesbische Frau hatte versucht, die Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenkasse einzuklagen. Die Klägerin plädierte auf »Ungleichbehandlung«, da die gesetzlichen Regelungen so ausfallen, daß ausschließlich heterosexuellen Paaren die Möglichkeit der Bezuschussung offensteht. Das Gesetz schreibt vor, daß ein Kostenzuschuss für künstliche Befruchtung nur dann erfolgen kann, wenn diese auf der Verschmelzung »eigener« Samen- und Eizellen beruht. Lesbische Paare hingegen müssen auf fremde Samenzellen zurückgreifen, um ihren Kinderwunsch zu realisieren.
Dieser gesetzlichen Regelung tat das Gericht mit seinem Urteil Genüge. Aus der gleichgeschlechtlichen Ehe, führte es in seiner Urteilsbegründung aus, folge nicht die Verpflichtung, »die zeugungsbiologischen Grenzen einer solchen mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen«. Die Gesellschaft haftet demzufolge nicht für den selbstgewählten Nachteil die Kinderproduktion betreffend, der entsteht, wenn sich zwei Frauen entscheiden, eine Beziehung miteinander einzugehen. So kurz und so einleuchtend verweist das Bundessozialgericht den ideologischen Übergriff des Staates auf die Familien in seine Schranken.
Eigentlich müsste das Urteil des Bundessozialgerichts hohe Wellen schlagen. Denn es entlarvt mit wenigen Sätzen die Täuschung, auf der die im Jahr 2017 zugelassene Ehe für alle beruht. Egal, wieviele Gesetze und Regelungen der Staat im Sinne der Gender-Ideologie auch erlassen mag: die Grenzen, die uns Natur und Biologie setzen, werden wir nicht durch bloße Willenskraft überwinden.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
es war hervor zusehen ,obwohl bei Frauen mit Spritzen und ein Mann der Erfolg hoch sein könnte. Bei Schwulen hilft nur eine Adoption das nur Politiker und super Reichen zu Stande kommen wird . Homosexualität ist unnatürlich und nicht von der Natur vorgesehen. Ich begrüße das diese Gefühle nicht von dem Gesetzt verfolgt wird.,